Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.
Bezug: Die fünf Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können frei gewählt werden. Die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung ist spätestens am Vortag mit dem anfangs des Schuljahres erhaltenen Formulares schriftlich über den beabsichtigten Bezug zu orientieren!