Die 5 Halbtage können einzeln oder zusammenhängend ohne Gesuch und ohne Angaben von Gründen frei gewählt werden. Sie können unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen im Rahmen der gesetzlichen Weisungen bezogen werden. Der Bezug von freien Halbtagen an Schulveranstaltungen und in den letzten zwei Schulwochen ist seitens der Schule nicht erwünscht.
Die Klassenlehrperson ist spätestens am vorangehenden Schultag bis 12.00 Uhr (für Montag also schon am Freitag bis 12.00 Uhr) mit untenstehendem Formular über den beabsichtigten Bezug zu orientieren.
Entstehen bei Schülerinnen und Schülern Lücken im Unterrichtspensum, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachhilfeunterricht im Rahmen der Schule.
Die bezogenen Halbtage werden nicht im Zeugnis eingetragen.
Arztpraxis unserer Schule:
Hausarztpraxis Rohrbach AG
Bahnhofstrasse 9
4938 Rohrbach
062 562 24 24
Kinder mit lebenden Kopfläusen gehen erst wieder in die Schule, nachdem die erste Behandlung mit einem Läusemittel erfolgt ist.
Vielen Dank!
Hier erfahren Sie viel Wissenswertes über Kopfläuse